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   FG München, 10.02.2009 - 14 V 3396/08   

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https://dejure.org/2009,28241
FG München, 10.02.2009 - 14 V 3396/08 (https://dejure.org/2009,28241)
FG München, Entscheidung vom 10.02.2009 - 14 V 3396/08 (https://dejure.org/2009,28241)
FG München, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 14 V 3396/08 (https://dejure.org/2009,28241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    (Buch- und Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen - Kein Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG ohne qualifiziertes Bestätigungsverfahren - Keine AdV wegen unbilliger Härte bei fehlender Erfolgsaussicht - Unterlassene Schlussbesprechung führt nicht zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Art und Umfang der Nachweispflichten i.R.d. Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferungen in Bezug auf Fahrzeuglieferungen ohne ein qualifiziertes Bestätigungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.11.2007 - V R 26/05

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 14 V 3396/08
    Insoweit muss nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch nachgewiesen werden, dass der Abholer tatsächlich Beauftragter des vom Lieferer aufgezeichneten Abnehmers war (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 26/05, BFH/NV 2008, 1067).

    Die Aufzeichnung der Umsatzsteueridentifikationsnummer reicht für Letzteres nicht, weil sich aus ihr nicht ergibt, wer der Leistungsempfänger ist (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 26/05, DStR 2008, 819).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 14 V 3396/08
    Eine Ausnahme ist lediglich dann zu machen, wenn auch ohne Beleg- und Buchnachweis zweifelsfrei feststeht - was vorliegend unstreitig nicht der Fall ist -, dass der streitige Umsatz eine innergemeinschaftliche Lieferung ist (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BFH/NV 2008, 515).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 14 V 3396/08
    Der Antragsteller kann sich insoweit auch nicht mit Erfolg auf die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof berufen (vgl. Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-409/04, Teleos, UR 2007, 774) berufen.
  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 14 V 3396/08
    Die Nachweispflichten sind zwar keine materiellen Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferungen, sondern bestimmen lediglich, dass und wie der Unternehmer die Nachweise zu erbringen hat (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 72/05, BFH/NV 2008, 905).
  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 14 V 3396/08
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (Beschlüsse des BFH vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510 und vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 14 V 3396/08
    Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit des Bescheides (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298) und zwar aus folgenden Erwägungen:.
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 14 V 3396/08
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (Beschlüsse des BFH vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510 und vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 14.02.1984 - VIII B 112/83

    Aussetzung der Vollziehung - Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids -

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 14 V 3396/08
    Insoweit genügt die Bezugnahme auf einen bekannt gemachten Prüfungsbericht (vgl. BFH-Beschluss vom 14.2.1984 VIII B 112/83, BStBl II 1984, 443 ).
  • BFH, 24.08.1998 - III S 3/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mittellosigkeit; Anordnung einer Ap;

    Auszug aus FG München, 10.02.2009 - 14 V 3396/08
    Wie das FA zutreffend mitgeteilt hat, führt eine nicht durchgeführte Schlussbesprechung nicht zu einem so schwerwiegenden Verfahrensmangel, der zur Nichtigkeit der Steuerbescheide gemäß § 125 der Abgabenordnung 1977 (AO) führen würde (BFH-Beschluss vom 24. August 1998 III S 3/98, BFH/NV 1999, 436).
  • FG Nürnberg, 14.05.2019 - 2 K 482/17

    Umsatzsteuerrechtliche Registrierung in den Niederladen

    Nach Auffassung des Senates hätte die Klägerin zudem, um der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gerecht zu werden, in dieser konkreten Geschäftsbeziehung (Handel mit großen Stückzahlen von Solarmodulen) die USt-ID mindestens alle zwei Monate, also konkret Ende August 2013 und dann wieder Ende Oktober erneut beim BZSt abfragen müssen (vgl. auch Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.11.2018 7 K 7196/15, EFG 2019, 211, Rn 150ff: im Abstand "weniger Wochen", FG München, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 14 V 3396/08, juris: wohl bei jeder Lieferung Abfrage).
  • FG Hamburg, 18.12.2012 - 1 K 102/10

    Umsatzsteuer: Nachweise für eine innergemeinschaftliche Lieferung

    Maßgeblich ist hierfür die formelle Vollständigkeit, nicht aber auch die inhaltliche Richtigkeit der Beleg- und Buchangaben, da § 6a Abs. 4 S. 1 UStG das Vertrauen auf unrichtige Abnehmerangaben schützt (vgl. BFH Urteil vom 15.02.2012, XI R 42/10, BFH/NV 2012, 1188; Beschluss vom 21.07.2011, V B 102/10, BFH/NV 2011, 1930; Urteil vom 08.11.2007 V R 26/05, BFHE 219, 410, BStBl II 2009, 49; FG München Beschluss vom 10.02.2009 14 V 3396/08, juris; FG Nürnberg Urteil vom 10.11.2009 2 K 1696/2008, juris).
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